Erwerbsminderungsrente

Anspruch | Voraussetzungen | Regeln

Die Erwerbsminderungsrente ist die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und wird vom Rentenversicherungsträger gezahlt (Beamte erhalten Rente wegen Dienstunfähigkeit = Sonderthema).

Der Versicherungsfall ist wie folgt definiert:

Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist auf unabsehbarer Zeit den allgemeinem Bedingungen des allgemeinem Arbeitsmarktes täglich mindestens 3 Stunden (volle EMR) oder von 3 bis 6 Stunden (halbe EMR) zur Verfügung zu stehen, erhält eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Leistungsdauer kann befristet sein, z.B auf 3 Jahre, dann erfolgt eine erneute Prüfung oder sie erfolgt bis zum Eintritt der gesetzlichen Altersrente. Die Leistungshöhe ergibt sich aus den bisherigen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherungen und ist der jährlichen Renteninformation zu entnehmen. Die Formulierung „allgemeiner Arbeitsmarkt“ bedeutet, das die ausgeübte berufliche Tätigkeit, die Ausbildung, das bisherige Einkommen, keine Rolle spielen, sondern nur die Fähigkeit eine berufliche Tätigkeit wahrzunehmen, betrachtet werden. Dabei ist es unerheblich, ob eine (noch) durchführbare berufliche Tätigkeit, auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist.

Reha kommt vor Rente

 

Die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente wurde noch nicht erreicht. Dann wird zunächst geprüft, ob die Deutsche Rentenversicherung helfen kann, den Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind:

  • Die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation zu verbessern.
  • Dem Patienten mit einer beruflichen Rehabilitation zu unterstützen, damit dieser sich beruflich orientieren kann.
  • Ist beides nicht möglich, wird beurteilt, wieviel der Antragsteller noch arbeiten kann. Davon hängt ab, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Weitere Voraussetzungen:

  • Man muss mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der DRV versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)
  • Man muss grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung

 

Eine Erwerbsminderungsrente kann man nur erhalten, wenn diese beantragt wird. Sind ärztliche Unterlagen vorhanden, ist es sinnvoll, diese dem Antrag beizufügen. Es werden bei Erwerbsminderungsrentenanträgen zusätzlich zu den allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:

  • eine Auflistung der Gesundheitsstörungen
  • die Namen und Anschriften der behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
  • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
  • Angaben zu  Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und
  • eine chronologische Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten.

 

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