Die Erwerbsminderungsrente ist die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und wird vom Rentenversicherungsträger gezahlt (Beamte erhalten Rente wegen Dienstunfähigkeit = Sonderthema).
Der Versicherungsfall ist wie folgt definiert:
Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist auf unabsehbarer Zeit den allgemeinem Bedingungen des allgemeinem Arbeitsmarktes täglich mindestens 3 Stunden (volle EMR) oder von 3 bis 6 Stunden (halbe EMR) zur Verfügung zu stehen, erhält eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Leistungsdauer kann befristet sein, z.B auf 3 Jahre, dann erfolgt eine erneute Prüfung oder sie erfolgt bis zum Eintritt der gesetzlichen Altersrente. Die Leistungshöhe ergibt sich aus den bisherigen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherungen und ist der jährlichen Renteninformation zu entnehmen. Die Formulierung „allgemeiner Arbeitsmarkt“ bedeutet, das die ausgeübte berufliche Tätigkeit, die Ausbildung, das bisherige Einkommen, keine Rolle spielen, sondern nur die Fähigkeit eine berufliche Tätigkeit wahrzunehmen, betrachtet werden. Dabei ist es unerheblich, ob eine (noch) durchführbare berufliche Tätigkeit, auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist.
Reha kommt vor Rente
Die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente wurde noch nicht erreicht. Dann wird zunächst geprüft, ob die Deutsche Rentenversicherung helfen kann, den Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind:
Weitere Voraussetzungen:
Eine Erwerbsminderungsrente kann man nur erhalten, wenn diese beantragt wird. Sind ärztliche Unterlagen vorhanden, ist es sinnvoll, diese dem Antrag beizufügen. Es werden bei Erwerbsminderungsrentenanträgen zusätzlich zu den allgemeinen folgende Unterlagen benötigt: